Mit dem Baukindergeld fördert die KFW den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.

Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 90.000 EUR pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 EUR für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 EUR Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit zwei Kindern erhält so einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 24.000 EUR.

Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Situation können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.03.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens 31.12.2023 beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/